Videoüberw.
Videoüberwachung und mehr
Ferneingriff wird als technisches Mittel zur Überwachung von öffentlichen Räumen eingesetzt (z.B. bei Tankstellen, in Banken, an U-Bahn- oder Bushaltestellen, auf öffentlichen Plätzen etc.). In den letzten Jahren wird die Videoüberwachung auch oft für den privaten Sektor genutzt.
Zur Verhütung und Aufdeckung von Straftaten hat sich die Videoüberwachung oftmals bewehrt. Die Beobachtung ist, falls nicht offenkundig, durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen.
Videoüberwachung soll einerseits präventiv wirken und mögliche Straftäterinnen und Straftäter abschrecken und andererseits bei erfolgten Straftaten die Ermittlung unterstützen.
Häufig steht diese Form der Überwachung in Verbindung mit der Aufzeichnung und Analyse der gewonnenen audiovisuellen Daten (Videoüberwachungen, Videotechnik, Überwachungstechnik).
In den letzten Jahren hat sich in der Technik vieles getan. So hat die digitale Übertragung und Aufzeichnung vielerorts durch gesetzt. Sei es in einem Intranet oder eine netzwerkgebundenen Fernübertragung über das Internet.
Eine Überwachung ist dann zulässig, wenn sie zur Wahrnehmung des Hausrechtes (Videoanlage, Minkamera, Langzeitrecorder, Videokamera, verdeckte Ermittlung, Observation, Beobachtung, Eigentum) oder anderer berechtigter Interessen erforderlich ist. Zweckbindung, Datensparsamkeit und Transparenz sind wesentliche Aspekte des Datenschutzes und werden im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)§ 6b behandelt. Verstöße gegen diesen Paragraphen sind bußgeldbewehrt.
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